Einbruchhemmende Investitionen bei Fenster und Fenstertüren fördern lassen
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zu Jahresbeginn die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Sie ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz. Ab dem 1. Juli 2021 gibt es eine Neuerung im Angebot der Bundesförderung für effiziente Gebäude: In Teilprogrammen werden dann auch einbruchhemmende Investitionen bei Fenster und Fenstertüren gefördert. Somit lohnt sich die Investition in mehr Sicherheit noch mehr! Um die Förderung beanspruchen zu können, ist es wichtig, sich vor der Umsetzung der Maßnahmen umfassend beraten zu lassen. Da bei der BEG die Energieeffizienz im Vordergrund steht, sollte ein Energieeffizienz-Fachberater zu Rate gezogen werden, im besten Fall in Kombination mit einer kostenlosen Beratung zum Thema Einbruchschutz der Polizei. Für die Installation der einbruchhemmenden Maßnahmen muss unbedingt ein qualifizierter Fachbetrieb beauftragt werden, der die Einhaltung der energetischen Vorgaben prüft und zudem die Maßnahmen im Rahmen der BEG schriftlich bestätigen kann.
Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Das Erreichen einer (neuen) Effizienzhaus- oder Effizienzgebäudestufe durch die mit dieser Richtlinie geförderten Einzelmaßnahmen ist nicht erforderlich. Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Vorhaben, die die Förderbedingungen der Richtlinie zur BEG EM und den dazugehörigen technischen Mindestanforderungen erfüllen, fördert das BMWi alternativ durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen der KfW ab Sommer 2021. Hierbei ist zu beachten, dass bis zu diesem Zeitpunkt die EBS-Produkte (Energieeffizientes Bauen und Sanieren) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterhin beantragt werden können, damit für Endkundinnen und Endkunden keine Förderlücke entsteht.
Die Antragstellung für den Kredit inklusive eines Tilgungszuschusses erfolgt über die KfW Förderbank
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.